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Bildquelle: pixabay

Die Lawnik-Lehr-Stiftung für Jugendarbeit im Bistum Speyer

Historie der Stiftung

Die „Dr. Damian Lawnik und Elisabeth Lawnik-Lehr Stiftung“ wurde im Jahr 2000 durch den Germersheimer Zahnarzt Dr. Damian Lawnik und seine Frau Elisabeth Lawnik-Lehr gegründet. Das kinderlose Paar wollte einen Teil seines Vermögens zugunsten gemeinnütziger Zwecke anlegen und sah die Förderung der katholischen Jugendarbeit, die Kinderkrebshilfe sowie den Tierschutz als Stiftungszweck vor.


Der BDKJ stieß 2016 im Zuge von Internetrecherchen eher zufällig auf die Stiftung. In mehreren Kontakten mit der Familie sowie der ADD Trier als aufsichtführende Dienststelle des Landes konnte eine Neubesetzung der Gremien vereinbart werden. Mit Wirkung zum 01.01.2017 wurden daher Lena Schmidt und René Martin als neue Vorstände sowie Carsten Leinhäuser und René Pfeiffer als neue Mitglieder des Kuratoriums durch die bisherigen Gremien gewählt.


Im Jahr 2017 wurden verschiedene Verwaltungsabläufe umgestellt sowie die Bank gewechselt. Daneben wurde die neue Satzung erarbeitet, welche dann im März 2018 durch die ADD in Kraft gesetzt wurde. Diese wurde den aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst. Außerdem wurde das Kuratorium aufgelöst sowie der Stiftungszweck auf die katholische Verbandsarbeit im Bistum Speyer sowie die Kinderkrebshilfe begrenzt.


Der Stiftungsvorstand wurde gemäß der Vorgaben der neuen Satzung im Juni 2018 neu berufen bzw. gewählt und nahm seine Arbeit auf. Die Geldanlagen der Stiftung wurden gemäß der Philosophie des BDKJ in ethische und nachhaltige Anlageformen umgeschichtet sowie ein Logo entwickelt. Am Ende des Jahres konnte erfreulicherweise eine größere Zustiftung durch den Verein zur Förderung der Jugendhilfe in Landau verzeichnet werden.


2019 entstand eine Homepage. Aktuelle Ziele des Vorstandes sind die Steigerung des Bekanntheitsgrades der Stiftung sowie die Akquise weiterer Zustiftungen.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung
1.    von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO);
2.    der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO);
3.    des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mild-tätiger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO).
4.    des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO)

Die Stiftung verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke im Gebiet des Bistums Speyer und nur in Einzelfällen auch außerhalb des Bistumsbereichs.

Die Stiftung verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch:
1.    die finanzielle Unterstützung der kirchlichen Jugendverbandsarbeit im Bistum Speyer,
2.    die finanzielle Unterstützung des Vereins Deutsche Krebshilfe e. V. zu Gunsten der Kinderkrebshilfe.